Nutzungsrechte der Marke ROCKWOOL
Die ROCKWOOL Marke gehört zu den größten Vermögenswerten des ROCKWOOL Konzerns. Aus diesem Grund schützen wir die Marke und wehren uns, wenn notwendig, gegen die unerlaubte Nutzung.
Die erste Eintragung der ROCKWOOL Marke erfolgte 1936 in Dänemark, zunächst als Logomarke. Im darauffolgenden Jahr wurde zusätzlich auch die Wortmarke registriert. Mittlerweile ist die Marke in mehr als 60 Ländern rund um die Welt geschützt.
Bitte helfen Sie uns, unsere Marke zu schützen, indem Sie – nach bei uns eingeholter Genehmigung – stets folgende Regeln beachten:
- Die ROCKWOOL® Marke muss immer in Versalien (Großbuchstaben) geschrieben werden.
- Dem Wort ROCKWOOL sollte immer ein beschreibendes Nomen folgen.
- Zum Beispiel: ROCKWOOL Produkte, ROCKWOOL Dämmung oder ROCKWOOL Steinwolle.
- ROCKWOOL sollte immer ausgeschrieben werden. Abkürzungen oder anderweitige Veränderungen sind nicht erlaubt.
- ROCKWOOL ist nicht der generische Ausdruck für Dämmung oder Steinwolle und sollte daher auch nicht in dieser Form verwendet werden. Stattdessen bitte Begriffe wie ROCKWOOL Dämmung gebrauchen.
- Wenn die Marke ROCKWOOL das erste Mal in einem Text verwendet wird, muss das Register Zeichen ® angehängt werden. Ausnahme sind Firmennamen. Diese werden ohne ® verwendet.
Vielen Dank für den korrekten Umgang mit der Marke ROCKWOOL.
Stand: August 2015