Die ROCKWOOL Handelsmarke ist einer der größten Trümpfe der ROCKWOOL Group und wird daher weltweit durch das Markenrecht umfassend geschützt und verteidigt.
Die ROCKWOOL Handelsmarke wurde ursprünglich 1936 in Dänemark als Logo eingetragen. Im darauffolgenden Jahr wurde das Logo durch eine Wortmarkeneintragung ergänzt; diese Eintragung wurde inzwischen auf mehr als 60 Länder weltweit ausgeweitet.
Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie bei Verweisen auf ROCKWOOL die folgenden Regeln beachten würden:
- Die Marke ROCKWOOL® muss immer in Großbuchstaben geschrieben werden;
- Dem Wort ROCKWOOL muss immer ein beschreibendes Substantiv folgen. Beispiel: ROCKWOOL-Produkte, ROCKWOOL-Dämmung oder ROCKWOOL-Steinwolle;
- Schreiben Sie die Marke ROCKWOOL immer vollständig aus. Kürzen Sie sie niemals ab und verändern Sie sie nicht;
- ROCKWOOL ist kein allgemeiner Begriff für Dämmung oder Steinwolle und darf nicht als solcher verwendet werden. Verwenden Sie stattdessen beispielsweise den Begriff „ROCKWOOL-Dämmung“;
- Bei der ersten Verwendung der Marke ROCKWOOL muss das Registrierungssymbol ® angegeben werden;
- Firmennamen werden jedoch ohne das Registrierungssymbol geschrieben.
Vielen Dank für die korrekte Verwendung unserer Marke ROCKWOOL.